Reisetipps: Was kann ich tun, wenn mein Flug Verspätung hat?
Die Anreise in europäische Metropolen via Flugverkehr begeistert mit Komfort und spart wertvolle Zeit. Verspätet sich der Urlaubsflieger, ist der Ärger allerdings groß. Vielen Betroffenen stehen bei einer Verspätung Leistungen zu, die sie aufgrund von Unwissenheit nicht in Anspruch nehmen. Dieser Beitrag klärt über Fluggastrechte auf und erläutert, was Touristen direkt am Flughafen tun sollten, wenn ihr Flug Verspätung hat.
Leistungsansprüche laut Fluggastrechteverordnung
Um die Rechte von Flugpassagieren zu stärken, wurde 2004 die EU-Verordnung 261 verabschiedet. Mit dieser Verordnung hat sich der Verbraucherschutz deutlich verbessert und Fluggäste können seither von Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Falle von großen Verspätungen sowie Annullierungen von Flügen profitieren. Ob Erwachsene oder Kinder, Individual- oder Pauschalreise, Billigflieger oder Linienairline: Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt für alle Fluggäste mit bestätigter Buchung sowie Ticket, dessen Flug von einem EU-Flughafen startet oder auf einem EU-Flughafen landet. Letztere Flüge sind von der Verordnung umfasst, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Gut zu wissen: Sobald sich ein Flug mehr als drei Stunden verspätet, haben Betroffene Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von der Fluggesellschaft. Voraussetzung ist jedoch, dass die Verspätung in den Verantwortungsbereich der Airline fällt. Kommt es zu außergewöhnlichen Umständen, wie es zum Beispiel bei einem extremen Unwetter der Fall ist und der Flug kann aus Sicherheitsgründen nicht starten, kann die Fluggesellschaft nicht für die Verspätung verantwortlich gemacht werden. In die Rubrik „außergewöhnliche Umstände“ fallen unter anderem auch folgende Vorkommnisse:
- General- und Pilotenstreik
- starker Nebel
- Eisregen
- Radarausfall
- Vogelschlag (Turbinenschaden)
- Luftraumsperrungen
Da die Fluggastrechteverordnung Spielraum für Interpretationen zulässt, kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Airlines und Passagieren. Diese Tatsache macht es umso wichtiger, dass Touristen ihre Rechte kennen. Die Entschädigung, die jedem Flugpassagier ab einer dreistündigen Flugverspätung zusteht, beträgt 250 bis 600 Euro. Der exakte Betrag hängt von der Flugstrecke ab. „Bei unter 1.500 km Flugdistanz muss die Airline 250 Euro an den Fluggast zahlen, bei 1.500 bis 3.500 km sind es 400 Euro und bei über 3.500 km ganze 600 Euro“, klärt das Verbraucherportal Flightright über die Rechte bei Flugverspätung auf. Das Unternehmen mit Sitz in Potsdam hat sich auf Fluggastrechte spezialisiert und setzt diese mit Hilfe von Reiserechtsexperten durch. Bei Bedarf auch vor Gericht. Ob Touristen bereits Gutscheine von der Fluggesellschaft als Entschädigung erhalten haben, spiele dabei keine Rolle. Der Anspruch auf die genannte Entschädigungszahlung bestehe unabhängig davon und könne innerhalb von drei Jahren schriftlich gefordert werden.
Zusätzlich zur Entschädigung muss eine Airline Passagieren laut EU-Verordnung 261/2004 kostenlose Versorgungsleistungen zukommen lassen. Die Tabelle fasst das Wichtigste zusammen:
Getränke, Mahlzeiten & 2 Telefonate, E-Mails oder Fax | Übernachtung im Hotel & Transfer |
-bis 1.500 km Flugdistanz ab 2 Stunden Verspätung
-1.500-3.500 km Flugdistanz ab 3 Stunden Verspätung -ab 3.500 km Flugdistanz ab 4 Stunden Verspätung |
Flug wird auf den nächsten Tag verschoben
(unabhängig von der Flugdistanz) |
Ab fünf Stunden Wartezeit haben Passagiere das Recht vom Beförderungsvertrag zurückzutreten und können sich den Flugpreis erstatten lassen. Die Dauer der Verspätung errechnet sich übrigens anhand des Zeitpunkts, zu dem am Zielort angekommen die Türen des Flugzeugs geöffnet werden, so ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 4. September 2014. „Nach Ansicht der Richter ist die tatsächliche Ankunftszeit eines Fluges der Zeitpunkt, zu dem mindestens eine der Flugzeugtüren geöffnet wird“, fasst das Rechtsmagazin Legal Tribune Online die Entscheidung zusammen.
Richtig handeln am Flughafen
Um im Nachhinein keine Schwierigkeiten bei der Forderung seiner Ansprüche zu bekommen, sollte jeder Fluggast bei einem verspäteten Flug bereits am Flughafen einige Dinge beachten. Folgende Tipps helfen bei der Durchsetzung der Fluggastrechte:
- Fotos von Anzeigetafeln und der Situation vor Ort machen! Oft bleibt hierfür nicht viel Zeit, weil die Informationen nur kurzzeitig erscheinen. Fotos können später als Beweis für die Verspätung dienen, die sich ansonsten womöglich nicht mehr eindeutig nachweisen lässt.
- Die Verspätung von der Airline schriftlich bestätigen lassen! Das Dokument muss den Grund für die Verzögerung enthalten und exakt über die gesamte Wartezeit informieren.
- Kontakt mit Zeugen aufnehmen! Die Kontaktaufnahme mit anderen Betroffenen ist eine weitere wirkungsvolle Möglichkeit Druck auf Fluggesellschaften auszuüben.
- Rechnungen von Verpflegung, Taxikosten und eventuellen Hotelübernachtungen aufbewahren! Diese erleichtern die Rückerstattung.
Fazit
Eine Flugverspätung ist ärgerlich, aber in vielen Fällen können sich Urlauber zumindest gewisse Versorgungsleistungen sichern, um sich die Wartezeit angenehmer zu gestalten. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, besteht Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro pro Kopf.
Weitere Ratgeber zu Flugreisen:
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