Flugverspätung oder Ausfall? Jetzt Entschädigung berechnen!
Wenn man sich das ganze Jahr auf den Urlaub gefreut hat, dann gibt es nichts ärgerlicheres, als wenn der Flug sich verspätet oder sogar komplett gestrichen wird. Die Enttäuschung ist das eine, doch auf der anderen Seite steht auch der finanzielle Aspekt, denn schließlich sind Flugreisen häufig nicht gerade billig.
Es gibt jedoch eine Fluggastrechte-Verordnung vom Europäischen Gerichtshof, die in beiden Fällen eine Entschädigung der Passagiere vorsieht, falls die Schuld bei der Fluggesellschaft selbst liegt. Hier kann man z.B. seine Entschädigung berechnen.
Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt die Ansprüche
Wenn ein Flug storniert wird oder nicht planmäßig verläuft, haben Passagiere laut dieser Verordnung einen Anspruch auf bestimmte Leistungen und einen finanziellen Ausgleich.
Der Zahlungsanspruch bewegt sich pro Person zwischen 250 und 600 Euro und muss bar ausbezahlt werden. Wie hoch der Betrag letztendlich ausfällt, hängt von der Flugstrecke und der Dauer der Verspätung ab.
Die Verordnung ist nur für Flüge gültig, die von einem europäischen Flughafen aus angetreten werden oder für die eine europäische Fluggesellschaft zuständig ist. So kann es unter Umständen vorkommen, dass man für den Hinflug abgesichert ist, für den Rückflug aber keine entsprechenden Rechte bestehen, oder umgekehrt.
Der Flugpreis an sich ist vollkommen irrelevant, auch bei Flügen mit einer Billig-Airline hat man entsprechende Ansprüche, denn es zählt lediglich die Flugstrecke.
Gelten die EU-Fluggastrechte nicht, so bedeutet das nicht, dass kein finanzieller Schadensersatz erwirkt werden kann, denn es gibt auch in anderen Ländern ähnliche Fluggastrechte. Darüber hinaus gibt es dank des Montrealer Abkommens bestimmte Mindeststandards, was die Rechte der Passagiere angeht.
In diesen Fällen besteht Anspruch auf Entschädigung
Es gibt insgesamt drei Fälle, in denen Passagiere auf eine Ausgleichszahlung bestehen können. In erster Linie muss eine finanzielle Entschädigung erfolgen, wenn der Flug komplett ausfällt, also storniert wird.
Bei Verspätungen kommt es immer auf die Dauer der Verspätung und die Flugstrecke an. Handelt es sich um eine Kurzstrecke, hat man entsprechende Ansprüche häufig schon bei Verspätungen von mindestens zwei Stunden, bei längeren Strecken ab drei Stunden.
Auch die Nichtbeförderung kann Grund für eine Ausgleichszahlung sein, wenn die Fluggesellschaft keinen driftigen Grund dafür angeben kann, zum Beispiel weil eine Erkrankung oder Alkoholisierung vorliegt.
Fluggesellschaften stellen sich oft quer
Wenn es um Ausgleichszahlungen geht, sind viele Fluggesellschaften zunächst stur und führen außergewöhnliche Umstände als Begründung für die Stornierung oder Verspätung eines Fluges an.
Tatsächlich gibt es laut Fluggastrechteverordnung ein paar Umstände, welche die Airlines von derartigen Zahlungen befreien. Allerdings handelt es sich dabei um Ausnahmeregeln, die eher selten zutreffen, weshalb man sich nicht so leicht abspeisen lassen sollte.
In den meisten Fällen ist es so, dass der Passagier im Recht ist und ihm deshalb ein Ausgleich zusteht. Gibt es Streitigkeiten, sollte man am besten immer einen Rechtsanwalt, der sich mit dem Reiserecht auskennt, hinzuziehen, um seine Ansprüche geltend zu machen.